Im Zweiten Weltkrieg waren NS-Deutschland und das faschistische Italien zunächst Bündnispartner. Am 8. September 1943 trat Italien aus dem Bündnis aus. Die deutsche Wehrmacht nahm daraufhin die italienischen Soldaten und Offiziere gefangen. Etwa 650.000 Italiener wurden in das Deutsche Reich und in die besetzten Gebiete transportiert. Mit der Gründung der Repubblica Sociale Italiana (RSI) 1944 wurden die Gefangenen zu „Militärinternierten“ erklärt. So konnten sie trotz des neuen Bündnisses von Hitler und des von ihnen befreiten Mussolini in Norditalien und ohne Rücksicht auf das Völkerrecht als Zwangsarbeiter in der Rüstung eingesetzt werden.
Das Schicksal der italienischen Militärinternierten in Deutschland war grausam: Der Hass auf die italienischen „Verräter“, den die NS-Propaganda noch geschürt hatte, drückte sie in den Lagern und bei der Arbeit auf den Rang der aus rassistischen Gründen verachteten osteuropäischen und jüdischen Leidensgenossen herab, sie litten unter ähnlich brutaler Behandlung. Bis zu 50 000 der etwa 600 000 Imi hat dies Schätzungen zufolge das Leben gekostet. Entschädigung, die Deutschland von 2000 bis 2007 spät und unter internationalem Druck an die noch lebenden Ex-Zwangsarbeiterinnen un Zwangsarbeiter zahlte, haben die Italiener bis heute nicht gesehen.

Trotz ihrer Überführung in ein Zivilarbeiterverhältnis ab Sommer 1944 galten die etwa 90.000 Überlebenden aufgrund eines juristischen Gutachtens als Kriegsgefangene. Die Position der deutschen Regierung war, dass es für sie keine Entschädigung für die geleistete Arbeit geben soll.

Es folgten eine Reihe von gerichtlichen Auseinandersetzungen zwischen deutscher und italienischer Seite. Das Bundesverfassungsgericht wies im Jahr 2004 eine Verfassungsbeschwerde zurück, die auf Entschädigungszahlungen abzielte. Das oberste italienische Zivilgericht dagegen, der römische Kassationsgerichtshof, bestätigte 2008 mehrere Entscheidungen untergeordneter Instanzen, wonach den ehemaligen italienischen Soldaten Entschädigungszahlungen des deutschen Staates zustehen. Ihre Verschleppung zur Zwangsarbeit sei ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewesen.

Die Bundesregierung hingegen beruft sich auf den völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität, wonach Staaten und ihre Amtsträger vor der Gerichtsbarkeit anderer Staaten geschützt seien. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag bestätigte am 3. Februar 2012 Deutschlands Immunität gegenüber Einzelklagen zur Entschädigung. Die „verweigerte“ Entschädigung und die folgenden Auseinandersetzungen belasten das deutsch-italienische Verhältnis bis heute.
In der Nachbetrachtung der juristischen und der politischen Auseinandersetzung haben deutsche Juristen hiermit maßgeblich zu einem späten Erfolg des Nationalsozialismus beigetragen. Sie haben bei der Rechsfolgenlosigkeit der von Ihnen selbst zu und mit zu verantwortenden Verbrechen mitgewirkt, so eine Minderheitenmeinung unter den Juristen.
“Die öffentlich zelebrierte und finanzierte Reue und Trauer über die Verbrechen des deutschen Volkes bei gleichzeitiger Weigerung den Schaden auszugleichen, schmückt die deutsche Seele, aber verhöhnt das internationale Recht und macht den frechen RECHTSBRUCH nachträglich profitabel”, erklärte einer der damaligen Juristen im Verfahren zur Entschädigung von italienischen Militärinternierten.