Bewegung bei Entschädigungszahlungen in Italien: Ende April 2022 hat Deutschland Italien vor dem IGH verklagt, da noch immer Entschädigungsprozesse in Italien anhängig sind. Darauf hat Italien mit einem Dekret reagiert, um die Prozesse zu unterbinden. Laut dem Dekret wird in Italien ein Fonds aufgelegt, aus dem die Entschädigungssummen, die in den Prozessen festgelegt wurden, beglichen werden. Italien wird jetzt zahlen! Laut Dekret gibt es eine 30-Tage-Frist und nur innerhalb dieser Frist können Ansprüche geltend gemacht werden, wenn ein rechtskräftiges Urteil existiert.
Hier eine Erläuterungen:
Mit Artikel 43 des Gesetzesdekrets Nr. 36/2022 vom 30. April 2022 wird ein von Italien finanzierter Fonds zur Wiedergutmachung des Schadens eingerichtet, den die Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit infolge der Verletzung der Grundrechte von Personen durch die Armee des Dritten Reichs erlitten haben (im Folgenden: der
Fonds).
Wie in Artikel 43 Absatz 1 des Gesetzesdekrets festgelegt, hat der Fonds die Aufgabe, Entschädigungen für die Schäden zu leisten, die den Opfern von Handlungen entstanden sind, die zwischen dem 1. September 1939 und dem 8. Mai 1945 auf italienischem Hoheitsgebiet begangen wurden oder durch die italienische Staatsbürger auf andere Weise geschädigt wurden.
Gemäß Artikel 43 Absatz 2 steht der Fonds denjenigen zur Verfügung, die ein rechtskräftiges Urteil erwirkt haben, in dem ihr Anspruch auf Entschädigung festgestellt und bewertet wurde. Ein solches rechtskräftiges Urteil muss im Rahmen eines Verfahrens ergangen sein, das entweder vor Inkrafttreten des Gesetzesdekrets (d. h. am 1. Mai 2022) oder vor Ablauf der in Artikel 43 Absatz 6 festgelegten Frist von 30 Tagen ab Inkrafttreten des Dekrets eingeleitet wurde. Spätere Anträge werden abgelehnt.